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Ausgabe 11 vom 1. September 2006 (als PDF):

24. August 2006 – Markus Hufnagel / Eckhard Köhler / Vera Welzel

Leichtgläubigkeit bei der Internetnutzung

In der Nacht vom 19. auf den 20. August 2006 wurde ein 15-jähriges Mädchen in ihrem Elternhaus ermordet. Es stellte sich heraus, dass sie detaillierte Angaben über ihr Privatleben auf ihrer Homepage veröffentlicht hatte. Dazu gehörten ihr vollständiger Name, Wohnort, Handynummer, Spitznamen und ICQ-Nummer sowie ein Bild von ihr. Es gehen Vermutungen dahin, dass ihr Tod in Zusammenhang mit ihren Internetaktivitäten steht. Diesen Fall nahm auch die Polizei zum Anlass Eltern und Kinder dazu aufzufordern, keine persönlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen.

Gerade wir als angehende Informatiklehrer sehen uns in der Pflicht, in unserem Unterricht über die Inhalte von Webseiten zu diskutieren und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die Schüler müssen lernen, dass Inhalte, die im Internet bekanntgegeben werden auf Jahre hinaus verfügbar sind, selbst wenn die ursprüngliche Seite gelscht wird. Dafür sorgen Dienste wie der Cache von Suchmaschinen oder die Webarchive. Daher sollte sich jeder Internetnutzer fragen, ob er die Information, die er heute im Internet veröffentlicht auch noch in 10 Jahren dort einstellen würde. Auch sollten sich die Schüler fragen, ob sie die Information, die sie im Internet preisgeben, jedweder Person sagen würden. Gibt es nur eine Person, die diese nicht kennen soll, so darf die Information nicht im Internet verbreitet werden. Dabei ist es egal, ob man sie auf Webseiten, Foren oder Chats preisgibt.

Gefährlich ist vor allem auch die Kombination verschiedener eigentlich harmloser persönlicher Daten. So ist die ICQ-Nummer eine derart lange und eindeutige Zahl, dass man nur durch Eingabe dieser Nummer auf die Privathomepage der Person kommen kann, auf der evtl. noch weitere Daten eingestellt sind. Die ICQ-Nummer wird im Internet ohne großes Nachdenken bekanntgegeben. Genauso ist sie auf den meisten privaten Homepages zu finden, wo dann weitere Angaben präsent sind, die der Eigentümer sicherlich nicht so schnell im Chat bekannt geben würde.

Viele Jugendliche denken: »Ich habe eine Homepage also bin ich wer.« Gerade im Informatikunterricht ist es die Pflicht jedes Lehrers, seine Schüler auf die Gefahren hinweisen. In der heutigen Zeit ist durch die modernen Werkzeuge der Informationstechnik die Erstellung einer Homepage so einfach geworden, dass man dafür nur sehr geringe Kenntnisse der Informatik benötigt. Daher kann man davon ausgehen, dass auch viele der Schüler, die nicht am Informatikunterricht teilnehmen, eine private Homepage haben. Aus diesem Grund gehört die Aufklärung über die Gefahren des Internets nicht nur in den Informatikunterricht, sondern verpflichtend auch in die Informationstechnische Grundbildung, welche alle Schüler zu durchlaufen haben. An dieser Stelle ist es wichtig, dass diese Grundbildung nur von entsprechend ausgebildeten Lehrern durchgeführt wird, da die genannten Dinge nur dann glaubhaft und überzeugend vermittelt werden können. Ein Teil dieser Grundbildung sollte vor dem Zeitpunkt stattfinden, an dem die Schüler zu Hause ohne Aufsicht das Internet benutzen dürfen. Trotzdem stehen die Eltern weiterhin in der Verantwortung, die Internetaktivitäten ihrer Kinder zu überwachen. Eltern, die nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen, sollten an Elternabenden oder in speziellen Veranstaltungen durch Informatiklehrer geschult werden.

Die hier veröffentlichten Inhalte stellen keine Meinungsäußerungen der Studienseminare Hamm Arnsberg dar.
© Redaktion If Fase